allgemein

allgemein

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all|ge|mein ['algə'mai̮n] <Adj.>:
1.
a) allen gemeinsam, überall verbreitet:
die allgemeine Meinung; auf allgemeinen Wunsch; im allgemeinen Sprachgebrauch.
Syn.: generell.
b) bei allen, von allen:
allgemein beliebt, geachtet sein; so wird allgemein erzählt.
Syn.: durchweg, generell, überall.
2.
a) alle angehend; für alle geltend:
das allgemeine Wohl; die allgemeine Wehrpflicht.
Syn.: generell.
b) von allen ausgehend:
der allgemeine Aufbruch.
Syn.: gemeinsam, gemeinschaftlich.
3.
a) nicht speziell; nicht auf Einzelheiten eingehend und daher oft zu unbestimmt, unverbindlich:
allgemeine Redensarten; wenige, ganz allgemeine Grundsätze; etwas ganz allgemein schildern.
Syn.: pauschal;
im Allgemeinen: ohne Beachtung kleinerer Unterschiede, im Großen und Ganzen, für gewöhnlich, generell:
im Allgemeinen kommt sie gut mit ihren neuen Aufgaben klar.
b) [alles] umfassend:
ihre allgemeine Bildung ist erstaunlich.
Syn.: global.

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all|ge|mein 〈a. [′—-] Adj.〉
2. überall (verbreitet, bekannt)
3. bei allen
4. für alle bestimmt (Dienstpflicht, Wahlrecht)
5. (fast) ausnahmslos, bei allen vorhanden (Entrüstung, Zustimmung)
● um 11 Uhr war \allgemeiner Aufbruch um 11 Uhr gingen, verabschiedeten sich alle, brachen alle auf; Allgemeiner Deutscher Automobil-Club 〈Abk.: ADAC〉; sein Verhalten rief \allgemeines Erstaunen hervor; die \allgemeine (gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche usw.) Lage; Allgemeiner Studentenausschuss 〈Kurzwort: AStAgewählte Interessenvertretung der Studenten an Hoch- u. Fachhochschulen; der Vorschlag fand \allgemeine Zustimmung ● seine Tüchtigkeit wird \allgemein anerkannt wird überall, von allen anerkannt; man sagt \allgemein, dass ...; sein: die Empörung war \allgemein hatte alle ergriffen; \allgemein gesprochen, verhält es sich doch so, dass ... ● das ist \allgemein bekannt; er ist \allgemein beliebt; das Allgemeine und das Besondere; \allgemein bildend = allgemeinbildend; \allgemein gültig = allgemeingültig; \allgemein verständlich = allgemeinverständlich; das Museum ist \allgemein zugänglich für alle zugänglich ● vom Besonderen auf das Allgemeine schließen 〈Philos.〉; im Allgemeinen 〈Abk.: iAllg.im Großen u. Ganzen, meist, fast immer; jmdn. mit \allgemeinen Redensarten abspeisen mit nichtssagenden R. sich ihm gegenüber zu nichts verpflichten; vom Allgemeinen auf das Besondere schließen 〈Philos.〉; der Abend verlief zur \allgemeinen Zufriedenheit

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ạll|ge|mein <Adj.> [mhd. algemeine (Adv.) = auf ganz gemeinsame Weise; insgesamt, aus all u. gemein]:
1.
a) allen gemeinsam, von allen, für alle:
auf -en Wunsch;
die -e Meinung;
im -en Sprachgebrauch;
zur -en Überraschung, Verwunderung;
Allgemeine Ortskrankenkasse (Abk.: AOK);
eine a. gültige Definition des Wortes »Bürger«;
die Enttäuschung ist a.;
die Nervosität wird a. (erfasst alle);
b) überall verbreitet, bei allen:
so wird leider a. erzählt;
a. geachtet, beliebt, bekannt sein;
c) gemeinsam, von allen ausgehend:
-er Aufbruch;
ein -er Beschluss;
d) alle Bereiche betreffend, umfassend:
ihre -e Bildung, Belesenheit ist erstaunlich.
2. für alle geltend, verbindlich:
das -e Wahlrecht;
-e Geschäftsbedingungen;
die -e Wehrpflicht.
3.
a) nicht auf Einzelheiten eingehend; nicht besonders, nicht speziell:
wenige, ganz -e Grundsätze;
-ste Fragestellungen;
eine a. gehaltene Darstellung;
das Gespräch war mir zu a.;
<subst.:> er bewegt sich stets nur im Allgemeinen;
im Allgemeinen (ohne Beachtung kleinerer Unterschiede, im Großen und Ganzen, meist[ens], [für] gewöhnlich, generell: im Allgemeinen schaffe ich mein Pensum [Abk.: i. Allg.]);
b) (oft leicht abwertend) unbestimmt, unverbindlich, unklar:
-es Geschwätz;
ihre Ausführungen blieben viel zu a.

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ạll|ge|mein [mhd. algemeine (Adv.) = auf ganz gemeinsame Weise; insgesamt, aus ↑all u. ↑gemein] <Adj.>: 1. a) allen gemeinsam, überall verbreitet, allseitig, generell: auf -en Wunsch; die -e Meinung; im -en Sprachgebrauch; in Zeiten -er Unruhe (Fest, Im Gegenlicht 292); b) überall, allerseits; von allen, für alle: a. geachtet, beliebt sein; so wird leider a. erzählt; eine a. gültige Definition des Wortes „Bürger“; etw. a. gültig formulieren, festlegen; a. verbindliche Beschlüsse; etw. a. verbindlich regeln; a. verständliche Erläuterungen; etw. a. verständlich erklären; man ist a. des festen Glaubens, sie sei zu faul, zu erwachen und vom Bett aufzustehen (R. Walser, Gehülfe 70); c) alle erfassend: die Nervosität wird a. (breitet sich bei allen aus). 2. a) alle angehend, betreffend; für alle geltend, verbindlich: das -e Wohl; das -e Wahlrecht; -e Geschäftsbedingungen; die -e Wehrpflicht; Allgemeine Ortskrankenkasse (Abk.: AOK); Die Enttäuschung war a. (Bastian, Brut 148); b) gemeinsam, von allen ausgehend: -er Aufbruch. 3. a) nicht auf Einzelheiten eingehend; nicht besonders, nicht speziell: wenige, ganz -e Grundsätze; -ste Fragestellungen; die a. bildenden (Allgemeinbildung vermittelnden) Schulen; eine a. gehaltene Darstellung; das Gespräch wurde a. (Brückner, Quints 199); <subst.:> er bewegt sich stets nur im Allgemeinen; *im Allgemeinen (ohne Beachtung kleinerer Unterschiede, im Großen und Ganzen, meist[ens], [für] gewöhnlich, generell): Die Behälter sind im Allgemeinen nur für die üblichen Belastungen ausgelegt (Tag & Nacht 2, 1997, 13); b) (oft leicht abwertend) unbestimmt, unverbindlich, unklar: -es Geschwätz; seine Ausführungen blieben viel zu a.; c) umfassend: seine -e Bildung ist erstaunlich.

Universal-Lexikon. 2012.

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